Kommunalaufsicht prüft fehlerhafte Stellenausschreibung

25.11.2025

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf hat die Kommunalaufsicht gebeten, die laufende Stellenausschreibung für die Leitung des Dezernats Jugend, Schulen und Soziales rechtlich zu überprüfen. Anlass ist eine Reihe von Unklarheiten und Widersprüchen, die nach Auffassung der CDU die Rechtssicherheit des Verfahrens gefährden.

Bereits am 25. November hatte die CDU-Fraktion der Verwaltung einen umfangreichen Katalog an Hinweisen und Fragen übermittelt. Die nun vorliegende Antwort der Stadt vom 27. November beantwortet zentrale Punkte jedoch nicht vollständig oder bewertet sie aus Sicht der CDU rechtlich fehlerhaft. Aus diesem Grund sieht die Fraktion weiteren Klärungsbedarf durch die Kommunalaufsicht.

„Bei einer Führungsposition dieser Bedeutung muss das Verfahren wasserdicht sein – und genau daran bestehen erhebliche Zweifel“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Weyand. Im Kern geht es um mehrere Punkte, die nach Einschätzung der CDU erhebliche Auswirkungen auf die formale und rechtliche Bestandskraft des Verfahrens haben:

  • Unklare laufbahnrechtliche Voraussetzungen, insbesondere zur Frage, wer sich überhaupt auf ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 bewerben kann.
  • Unpräzise oder widersprüchliche Qualifikationsanforderungen für tariflich Beschäftigte.
  • Die vorgesehene Eingruppierung in EG 15Ü, die nach allen relevanten Tarifregelungen ausschließlich für übergeleitete Altbeschäftigte gilt – nicht für Neueinstellungen.
  • Zwingende Muss-Kriterien, die kaum objektiv messbar sind und damit die strukturierte Bestenauslese erschweren.

„Wir wollen verhindern, dass ein Fehler am Anfang später das gesamte Verfahren zu Fall bringt“, so Weyand weiter. Eine fehlerhafte Ausschreibung könne im Nachgang nicht nur Konkurrentenklagen begünstigen, sondern auch die Funktionsfähigkeit des gesamten Dezernats beeinträchtigen, wenn eine Besetzung im Nachhinein angefochten wird.

Besondere Dringlichkeit erhält die Angelegenheit durch die kurze Bewerbungsfrist, die bereits am 05. Dezember endet. Die CDU hält es daher für erforderlich, dass die Kommunalaufsicht kurzfristig prüft, ob die Ausschreibung in der vorliegenden Form fortgeführt werden darf.

„Der Stadt, den Bewerberinnen und Bewerbern und auch der Verwaltung wäre nicht geholfen, wenn am Ende ein Gericht entscheidet, dass die Ausschreibung fehlerhaft war“, betont Weyand. Daher sei es verantwortungsvoll, mögliche Rechtsfehler jetzt auszuschließen, anstatt später Schaden für alle Beteiligten zu riskieren.

Die CDU-Fraktion hat der Kommunalaufsicht sämtliche Unterlagen – die Ausschreibung, den vollständigen Schriftverkehr und ihre rechtliche Bewertung – zur Verfügung gestellt. „Wir handeln aus Verantwortung für ein sauberes, transparentes und rechtssicheres Verfahren“, fasst Weyand zusammen.