Anfrage: Aktueller Stand der Verwaltungsdigitalisierung

17.02.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sonders,

im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsdienstleistungen bis zum 31.12.2022 auch online anbieten. In Bezug auf Verwaltungsdigitalisierung hat die CDU-Fraktion folgende Rückfragen.

1.) Wie viele der vorgeschriebenen Verwaltungsdienstleistungen in Zuständigkeit der Stadt Alsdorf werden bislang online angeboten und welche Dienstleistungen müssen noch bis Ende 2022 digitalisiert werden?

2.) Welche Datenschutzmaßnahmen wurden seitens der Verwaltung getroffen, um persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen?

3.) Fand in der Stadt Alsdorf ein Prozess zur Identifikation zusätzlicher Verwaltungsdienstleistungen statt, die neben dem OZG-Umsetzungskatalog digitalisiert werden können? Welche Verwaltungsdienstleistungen werden aktuell über dem vorgeschriebenen Katalog hinaus online angeboten?

4.) Sehen Sie in der aktuellen Umsetzung des digitalen Bürgerportals noch weiteren Entwicklungsbedarf bzw. weitere -potenziale?

5.) Besteht derzeit ein Zugang für nicht-deutsche Staatsangehörige über die eID-Karte digitale Verwaltungsdienstleistungen der Stadt Alsdorf in Anspruch zu nehmen?

6.) Findet zur Ausarbeitung des Onlinezugangsgesetzes eine interkommunale bzw. städteregionale Zusammenarbeit statt?

7.) Wie integriert sich die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in das Digitalisierungskonzept der Stadt Alsdorf?

8.) Gibt es aktuell im Bereich des E-Governments erste Prozesse nach dem Once-Only Prinzip oder mit dem Machine-2-Machine Datenaustausch?

9.) Wird in der Verwaltung der Stadt Alsdorf stellenweise mit dem Einsatz von K.I. gearbeitet? Falls nicht, ist ein Einsatz dessen geplant?

10.) Wir bitten um eine Auskunft über die Kosten der Einrichtung und Betreibung des Bürgerportals.

Um einen besseren Einblick über den aktuellen Stand der Digitalisierung in der Stadt Alsdorf zu bekommen, bitten wir um die Weiterleitung eines eventuellen städtischen Digitalisierungskonzeptes.

Mangels eines kommunalen Ausschusses, der sich mit dem Thema Digitalisierung beschäftigt bitten wir um die schriftliche Beantwortung unserer Fragen.

Mit freundlichen Grüßen