
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sonders,
zur konstituierenden Ratssitzung am 03. November beantragt die CDU-Fraktion folgende Änderungen in der Zuständigkeitsordnung. Mit der vorliegenden Änderung möchten wir die Kontrolle des Stadtrates stärken und einen transparentere Haushaltsübersicht schaffen. Außerdem werden somit die speziellen Zuständigkeiten an naheliegende Kommunen angepasst.
1. Änderung der speziellen Zuständigkeiten des Bürgermeisters (§4)
a. Ergänzung unter Abs. 1 b: „Die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Geldforderungen bis zu einem Betrag von 20.000 € unabhängig vom Stundungszeitraum, bei Beiträgen über 20.000 € bis zu einem Stundungszeitraum von sechs Monaten, soweit nicht der Hauptausschuss zuständig ist.“
b. Streichung des Abs. 1 c
c. Änderung unter Abs. 1 f: „(...) sofern der Streitwert den Betrag von 20.000 Euro
nicht übersteigt.“
d. Änderung unter Abs. 1 g: „(...)Vergleichen über Forderungen in Höhe von 10.000
Euro.“
e. Streichung des Abs. 1 i
f. Streichung des Abs. 2
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Empfehlen Sie uns!