Wer unseren letzten Beitrag gelesen hat, kennt bereits die Ausgangslage. In Alsdorf wird die Stelle des Ersten Beigeordneten neu besetzt – das ist die Nummer zwei in der Stadtverwaltung, zuständig für Rechtsamt, Zentrale Dienste, Feuerwehr und Rettungsdienst. Eine Schlüsselposition in unserer Stadt. Deshalb hat die Verwaltung vorgeschlagen, diese Stelle offen auszuschreiben und vom Stadtrat wählen zu lassen.
SPD und FBA wollten das jedoch verhindern. Sie brachten Ende März kurzfristig als Tischvorlage – ohne Vorlaufzeit, ohne Möglichkeit zur Vorbereitung – einen Antrag in den Ausschuss für Personal, Digitalisierung und Beteiligungen ein: Die Beigeordnetenstelle sollte abgeschafft und stattdessen ein sogenannter „Dezernent für strategische Steuerung und Organisation" eingestellt werden. Der entscheidende Unterschied: Ein Beigeordneter wird vom Stadtrat gewählt. Einen Dezernenten stellt der Bürgermeister ein – der Rat wird informiert, aber nicht gefragt.
Wir haben damals fünf konkrete Gründe genannt, warum das der falsche Weg wäre: Der Stellentitel passt nicht zu den tatsächlichen Aufgaben des Dezernats – Rechtsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst sind keine Themen für einen „Organisationsentwickler". Die beschriebenen Ziele des Antrags, die wir in großen Teilen unterstützen – modernere Verwaltungsstrukturen, bessere Steuerungsprozesse – können und sollten von einem Beigeordneten genauso umgesetzt werden wie von einem Dezernenten, die Rechtsstellung ist dafür irrelevant. Die von SPD und FBA vorgesehene Übergangsphase von 12 bis 18 Monaten hätte Alsdorf an eine Stelle gebunden, ohne eine demokratische Korrekturmöglichkeit zu haben. Die Ausschreibungsvorlage stammte aus der Verwaltung selbst – es waren SPD und FBA, die sie kippen wollten. Und keine einzige vergleichbare Kommune in der StädteRegion verzichtet auf Beigeordnete. Vor allem aber: Ein Beigeordneter wird vom Rat gewählt – das ist das einzige echte Personalinstrument, das der Rat unterhalb des Bürgermeisters hat. Ein Dezernent entzieht ihm genau dieses Mitspracherecht.
Dieser Antrag scheiterte im Patt. Die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle wurde anschließend mit klarer Mehrheit beschlossen – sechs Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen, drei Enthaltungen.
Man hätte annehmen können, das Thema sei damit entschieden.
In dieser Woche tauchte jedoch erneut ein kurzfristiger Antrag auf – diesmal im Haupt- und Finanzausschuss. Zur Erklärung: Die Hauptsatzung ist so etwas wie die Verfassung einer Stadt. Sie legt die Arbeitsweise des Stadtrates fest, regelt Bürgerbeteiligung und Aufgaben der Ausschüsse und eben auch: ob es einen Beigeordneten gibt. § 14 dieser Hauptsatzung ist die Regelung, die die Beigeordnetenstelle überhaupt erst ermöglicht. Der Antrag von SPD und FBA lautete: Diesen Paragrafen ersatzlos streichen.
Im Haupt- und Finanzausschuss stand eigentlich eine allgemeine, unverwandte Änderung der Hauptsatzung auf der Tagesordnung – nichts, was mit Beigeordneten oder Dezernenten zu tun hatte. SPD und FBA haben diesen Tagesordnungspunkt genutzt, um am Montag davor noch schnell einen Änderungsantrag nachzuschieben. Das Ziel war dasselbe wie beim ersten Versuch: die Beigeordnetenstelle beseitigen – nur diesmal nicht durch Umbenennung, sondern durch Streichung der rechtlichen Grundlage. Ein anderer Weg, dasselbe Ergebnis. Dieser Antrag wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Zweimal also haben SPD und FBA versucht, die Beigeordnetenstelle zu Fall zu bringen. Zweimal sind sie gescheitert. Nächste Woche, am Dienstag den 21. April, kommt die Frage aller Voraussicht nach ein drittes Mal auf die Tagesordnung – diesmal im Rat selbst, wo die endgültige Entscheidung fällt.
Und damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt unseres ersten Beitrags – und bei einem weiteren Argument, das wir damals nicht klar genug benannt haben.
Anfang März hat uns Stefan Rohmann, Fraktionsvorsitzender der FBA, persönlich mitgeteilt, dass er sich auf die Stelle des Ersten Beigeordneten bewerben möchte, was wir wohlwollend zur Kenntnis genommen haben. Umso größer war unsere Verwunderung, als er wenige Wochen später in der interfraktionellen Sitzung vom 23. März vor Verwaltungsvorstand und allen Fraktionsvorsitzenden eine Präsentation hielt – mit dem Vorschlag, aus der Beigeordnetenstelle eine Dezernentenstelle zu machen.
Der Zusammenhang ist eindeutig: Herr Rohmann möchte diese Stelle. Und er hat – gemeinsam mit seiner FBA-Fraktion und der SPD-Fraktion – zweimal politisch darauf hingearbeitet, sie so umzugestalten, dass am Ende nicht der Stadtrat entscheidet, sondern allein der Bürgermeister. Dabei ist der Unterschied eigentlich ein feiner: Auch bei einer Beigeordnetenstelle gibt es eine offene Ausschreibung, ein Bewerbungsverfahren, Gespräche. Der entscheidende Schritt am Ende ist jedoch ein anderer – beim Beigeordneten stellt sich der Bewerber den gewählten Vertreterinnen und Vertretern dieser Stadt und muss sie von sich überzeugen. Beim Dezernenten entscheidet der Bürgermeister mit seinem Auswahlgremium allein. Scheinbar reicht Herrn Rohmann ein Bewerbungsverfahren – solange er sich nicht auch dem Rat stellen muss.
Wir werfen Herrn Rohmann nicht vor, sich für dieses Amt zu interessieren. Das ist sein gutes Recht. Was dagegen nicht legitim ist: dass ein Fraktionsvorsitzender – gemeinsam mit seiner gesamten Fraktion – politischen Einfluss auf die Ausgestaltung einer Stelle nimmt, auf die er sich selbst bewirbt. Das ist ein Interessenkonflikt, der beim Namen genannt werden muss. Und wir erwarten, dass er als solcher auch von allen Beteiligten ernst genommen wird – gerade mit Blick auf die bevorstehende Abstimmung im Rat.
Die FBA bezeichnet sich selbst als politische Kraft „ohne Karriereperspektive". Wir stellen fest: Anspruch und Wirklichkeit passen hier nicht zusammen.
Und die SPD?
Auch die SPD muss sich an dieser Stelle eine Frage stellen. Es war der SPD-Bürgermeister selbst, der die Verwaltungsvorlage zur Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle eingebracht und gemeinsam mit dem derzeitigen Ersten Beigeordneten Ralf Kahlen untermauert hat. Es war die SPD-Fraktion, die sich im Personalausschuss nach dem Scheitern ihres eigenen Antrages bei der Abstimmung über diese Vorlage enthalten hat – um wenige Wochen später erneut einen Antrag zu unterzeichnen, der genau diese Stelle zu Fall bringen soll.
Wir fragen offen: Was ist die Position der SPD in dieser Frage? Der eigene Bürgermeister schlägt eine Beigeordnetenstelle vor. Die Fraktion arbeitet gleichzeitig daran, sie zu verhindern. Das ist keine klare Haltung – das ist das Bild einer Fraktion, die in dieser wie in anderen Fragen tief zerstritten ist und keinen gemeinsamen Kurs findet. Und am Ende macht sich die SPD damit zum Steigbügelhalter eines Interessenkonflikts, den sie eigentlich selbst hätte verhindern müssen.
Was wir versprochen haben – und woran wir festhalten.
In unserem Zukunftsprogramm zur Kommunalwahl 2025 haben wir geschrieben: „Wir setzen uns für eine Verwaltung ein, in der Beförderungen und personelle Entscheidungen nach Leistung, Kompetenz und Engagement erfolgen – unabhängig von politischen Verbindungen oder Zugehörigkeiten. Ein faires, transparentes und nachvollziehbares System ist die Grundlage für das Vertrauen der Bürgerschaft und der Mitarbeitenden."
Dieses Versprechen ist unser Maßstab – und wir legen ihn auch dort an, wo es unbequem ist.
Am 21. April stimmt der Rat über die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle ab. Wir werden dafür stimmen und auch weiterhin alle Versuche zur Streichung des Beigeordnetenstelle ablehnen. Für ein offenes Verfahren, für demokratische Kontrolle, für eine Entscheidung, die Alsdorf vertrauen kann.
Nicht wer die Stelle am geschicktesten für sich zurechtgeschnitten hat, soll Erster Beigeordneter dieser Stadt werden. Sondern wer am besten für diese Aufgabe geeignet ist.

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